Das Martin-Luther-Haus bietet für den Notfall oder als Übergangslösung Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege an. Unter Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende (für maximal 28 Tage) vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen.
Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege können sein, wenn z.B.:
Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten für Sie bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege entstehen und welche Zuschüsse davon die Pflegekassen oder eventuell der Sozialhilfeträger übernehmen, sprechen Sie uns bitte an.