Kurzzeitpflege
Das Martin-Luther-Haus bietet als zeitlich begrenzte Pflege für den Notfall oder als Übergangslösung Kurzzeitpflege an.
Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege können sein, wenn z.B.:
- ein allein stehender Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebedürftig ist und sich auf keinen Fall alleine versorgen kann.
- sich eine Pflegebedürftigkeit plötzlich verschlimmert und umgehend sichergestellt werden soll, dass eine notwendig gewordene Pflege oder gezielte Aktivierung von Fachkräften durchgeführt wird.
- nach schweren Krankheiten eine Nachsorge nötig ist, die nur Pflegefachpersonal durchführen kann.
- Angehörige in den Urlaub fahren wollen und ihr pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt und betreut werden soll.
- wenn geklärt werden soll, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist.
- wenn man die Zeit überbrücken muss, bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz gefunden ist.
Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten für Sie bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege entstehen und welche Zuschüsse davon die Pflegekassen oder eventuell der Sozialhilfeträger übernehmen, sprechen Sie uns bitte an.
